Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VLK.
1. Allgemeines
(1) Der Ticketshop zum Erwerb von Handy-Tickets der Verkehrsverbund Landkreis Kelheim (im Folgenden „VLK“ genannt) ist in die VLK-Apps für mobile Endgeräte integriert. Im VLK Ticketshop können ausgewählte Tarifprodukte online erworben werden. Die Nutzung des VLK Ticketshops erfolgt ausschließlich nach diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Handy-Ticket“ (im Folgenden „AGB“). Mit der Nutzung des VLK Ticketshops erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgend aufgeführten Regelungen.
(2) Diese AGB gelten für den Erwerb von Fahrkarten im VLK Ticketshop und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VLK.
(3) Der VLK behält sich vor, Informationen sowie die darin beschriebenen Produkte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu berichtigen und/oder weiterzuentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt auch für Anpassungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
(4) Soweit diese AGB keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Zur Abwicklung des e-Payment-Services für den Verkauf über den Shop der VLK-App bedient sich der VLK des IT-Dienstleisters Mentz GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München, sowie des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(6) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an die sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen und zudem berechtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.
2. Anmeldung
(1) Um den e-Payment-Service für den Verkauf über den Shop der VLK-App nutzen zu können, muss sich der Kunde im VLK Ticketshop einmalig registrieren und dabei die folgenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen:
a. Name und vollständige Adresse
b. Geburtsdatum
c. E-Mail-Adresse
d. gewünschte Zahlart
e. Kreditkartendaten (im Falle der Kreditkartenzahlung)
f. E-Mail-Adresse des PayPal-Accounts
(2) Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich im persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
(3) Abhängig vom Alter des Kunden kann die Nutzung des VLK Ticketshops eingeschränkt sein: Die Nutzung des VLK Mobile-Shops steht ausschließlich voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen.
(4) Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung des VLK Ticketshops besteht nicht.
(5) Kontolöschung
Der Kunde kann sein Kundenkonto in der VLK-App gegenüber dem Verkehrsverbund Landkreis Kelheim jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an info@meinvlk.de oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben hiervon unberührt. Der Verkehrsverbund Landkreis Kelheim kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die Bestellung erfolgt durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ in der VLK-App.
(3) Der Vertrag kommt mit dem VLK zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. per E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, das durch den Vertragsschluss fällige Ticketentgelt zu bezahlen.
(5) Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Ticketerwerb und Nutzung
(1) Der VLK Ticketshop ist über die VLK-App erreichbar. Die VLK-App kann für iOS und Android kostenlos bezogen werden.
(2) Über den VLK Ticketshop erworbene, aktuell gültige Tickets werden auf dem beim Kauf verwendeten Endgerät gespeichert und können dort jederzeit abgerufen werden. Die Nutzung auf anderen Endgeräten ist nicht möglich. Streifen-Ticket-Guthaben stellen kein aktuell gültiges Ticket dar; sie können bei bestehender Internetverbindung in ein gültiges Ticket umgewandelt werden.
(3) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, damit die VLK-App und der VLK Ticketshop ordnungsgemäß angezeigt und bedient werden können.
(4) Tickets gelten, soweit kein bestimmter Gültigkeitszeitraum angegeben ist, zum sofortigen Fahrtantritt.
(5) Eine Rückerstattung, Stornierung oder ein Umtausch von Handy-Tickets ist ausgeschlossen.
(6) Handy-Tickets sind auf Aufforderung des Betriebspersonals so vorzuzeigen, dass alle Angaben vollständig, einwandfrei lesbar und überprüfbar sind.
(7) Das Handy-Ticket gilt nur in Verbindung mit dem jeweils geforderten Kontrollmedium (amtliches Ausweisdokument) als gültiger Fahrausweis. Ein Erwerb nach Fahrtantritt ist nicht zulässig. Bei der Fahrausweiskontrolle hat der Nutzer das Ticket auf dem Endgerät sichtbar zu machen; das Endgerät ist dem Prüfpersonal auf Verlangen zu Prüfzwecken auszuhändigen.
(8) Nach Fahrtantritt über den VLK Ticketshop erworbene oder aktivierte Tickets werden nicht anerkannt. In diesen Fällen wird gemäß den geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
(9) Kann der Nutzer bei der Ticketkontrolle den Ticketnachweis wegen Versagens des verwendeten Endgeräts (z.B. technische Störungen, leerer Akku etc.) nicht erbringen, wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungs- und Tarifbestimmungen behandelt.
(10) Bei Nichtverfügbarkeit des VLK Ticketshops oder bei fehlerhaftem bzw. unvollständigem Download ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass eine ausreichende Internetverbindung mit entsprechender Bandbreite für den Ticketerwerb zur Verfügung steht. Auch die Nutzung von Streifen-Tickets bzw. bereits erworbenem Streifen-Ticket-Guthaben setzt eine ausreichende Internetverbindung voraus.
(11) Der Nutzer hat sich im Vorfeld über die Kompatibilität seines Endgeräts zu informieren. Ist eine einwandfreie Darstellung des Tickets nicht möglich, ist das Ticket ungültig.
(12) Der VLK und die von ihm eingesetzten Dienstleister übernehmen keine Kosten, die dem Kunden unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung der im VLK Ticketshop angebotenen Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten der Kreditinstitute sowie sämtliche Telekommunikationskosten.
(13) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Rechnung und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Rechnung kann in der VLK-App durch Aufruf des jeweiligen Tickets unter „Meine Tickets“ heruntergeladen werden.
5. Widerrufsbelehrung
(1) Für gekaufte Handy-/Online-Tickets besteht kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht, da gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge auf Verträge über die Beförderung von Personen keine Anwendung finden. Gekaufte Handy-/Online-Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach verwendet werden könnten und/oder sofort zur Nutzung gültig sein können bzw. sind.
6. Zahlung
(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die folgenden Regelungen. Sämtliche Zahlverfahren stehen ausschließlich voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
(2) Der Kunde kann im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
a. Kreditkarte (Visa, MasterCard oder AMEX)
b. PayPal
(3) Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Zahlverfahren besteht nicht.
6.1 Einzug
(1) Der Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach dem Ticketkauf. Die Belastung des Bankkontos bzw. der Kreditkarte hängt von der Verarbeitung durch den Zahlungsdienstleister des Kunden ab. Die Übersicht der Ticketkäufe (nachfolgend „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop für den registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
(2) Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (bei SEPA-Lastschrift: Kontoauszug; bei Kreditkarte: Kreditkartenabrechnung; bei PayPal: PayPal-Kaufbestätigungs-E-Mail) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung gegenüber dem VLK geltend zu machen. Unterbleiben fristgerechte Einwände, gilt dies als Genehmigung. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in den Umsatzübersichten hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) sowie eine Kontoverbindung zur eindeutigen Zuordnung erforderlich. Mit Zustimmung zu diesen AGB ermächtigt der Kunde LogPay, Zahlungen von dem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und weist seinen Zahlungsdienstleister an, die Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen kann; es gelten die Bedingungen seines Zahlungsdienstleisters. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers vorliegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN) mitzuteilen und im vorgesehenen Formular im Shopsystem bzw. in der App einzutragen. Der Kunde erhält eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und Betrag mindestens zwei (2) Tage vor Einzug; diese erfolgt elektronisch zusammen mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Wird eine SEPA-Lastschrift unberechtigt zurückgegeben oder scheitert der Einzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (insbesondere unzureichende Deckung, falsche/ungültige Kontodaten oder Widerspruch), ist der Kunde verpflichtet, den Grund der Zahlungsstörung zu beseitigen und für ausreichende Deckung zu sorgen, damit neben dem ausstehenden Betrag auch anfallende Fremdgebühren zum in der Mahnung genannten Termin eingezogen werden können. LogPay kann darüber hinausgehende Verzugsschäden geltend machen.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandats. Der Verzicht wird gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt; der Kunde ist mit der Weitergabe der Verzichtserklärung einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Mandatserteilung nachzureichen. Hierzu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Das Formular ist vollständig auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und postalisch an LogPay zurückzusenden. Ist der Kunde nicht Kontoinhaber, hat er die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
(5) LogPay kann im Rahmen der Registrierung für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel auf dieses Zahlverfahren nach eigenem Ermessen eine Bonitätsprüfung durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten mit dem Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
6.3 Zahlung per Kreditkarte
(1) Kreditkartenzahlung ist ausschließlich mit Visa, MasterCard und AMEX möglich; andere Kartentypen werden nicht akzeptiert.
(2) Während des Bestellvorgangs werden folgende Kreditkartendaten erfasst:
• Name und Vorname des Karteninhabers
• Kartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX)
• Kreditkartennummer
• Ablaufdatum
• CVC-Code
Diese Daten werden an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
(3) Bei erstmaliger Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Hierzu werden die angegebenen Daten an das kartenausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt in der Regel innerhalb von zwei Wochen automatisch; eine Verbuchung oder ein Einzug des Betrags erfolgt nicht.
(4) LogPay prüft die Kreditkartendaten auf Richtigkeit sowie gegebenenfalls bestehende Sperrvermerke des Kreditkartenherausgebers. Ist der Kunde nicht Karteninhaber, stellt er die Einwilligung des Karteninhabers sicher. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass die Karte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Scheitert die Autorisierung, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung richtet sich nach dem Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister.
(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D-Secure-Verfahren (Verified by Visa / MasterCard SecureCode) unterstützt, wird dieses zur Erhöhung der Sicherheit eingesetzt; andernfalls findet die Prüfung nicht statt.
(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Einzug über die Kreditkarte möglich ist. Veranlasst der Kunde ungerechtfertigt ein Chargeback oder scheitert der Einzug aus von ihm zu vertretenden Gründen, gilt entsprechend: Der Kunde hat für ausreichende Deckung bzw. die Behebung der Zahlungsstörung zu sorgen, damit neben dem ausstehenden Betrag auch anfallende Fremdgebühren zum in der Mahnung genannten Termin eingezogen werden können. LogPay kann weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
(8) Forderungen aus Ticketkäufen erscheinen in der Kreditkartenabrechnung als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
6.4 Zahlung per PayPal
(1) Zur Zahlung via PayPal wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus und wird auf die PayPal-Seite weitergeleitet, wo die erforderlichen Daten eingegeben werden. Als nicht registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt er mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter der der PayPal-Account mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot kann nur angenommen werden, wenn die Belastung des PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält eine Bestätigung oder Ablehnung.
7. Haftung für Hard- und Softwareschäden
(1) Transaktionen, die aufgrund fehlerhaft installierter Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden vollständig berechnet, sofern der Datentransfer auf Serverseite vollständig und erfolgreich erfolgt ist. Der VLK übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch die Nutzung des VLK Ticketshops entstehen könnten, es sei denn, diese wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des VLK bzw. seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht. Eine Haftung für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können, ist im selben Umfang ausgeschlossen.
8. Datenschutz
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung der VLK-App mit integriertem Ticketshop.
9. Schlichtung
(1) Der VLK weist darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, sofern es um Rechtsbeziehungen aus im VLK Ticketshop geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geht. Die Europäische Union hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse des VLK Ticketshops lautet: ticketshop@meinvlk.de
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, eine Lücke bestehen oder sich eine Regelung als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der AGB im Übrigen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kelheim.